Heimordnung
1. Das Heim ist eine Begegnungsstätte aller Unteroffiziere der angewiesenen Einheiten und Verbände.
2. Ruhe, Sauberkeit, Ordnung und ein vorbildliches Auftreten sind Voraussetzung dafür, dass unser Heim stets ein angenehmer Ort der Begegnung bleibt.
3. Jeder Gast ist verpflichtet, das Heim und seine Ausstattung pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu bewahren. Für persönlich schuldhaft verursachten Schaden haftet jeder selbst.
4. Für Garderobe jeder Art übernimmt die Unteroffizier-heimgesellschaft keine Haftung.
5. Das Heim darf nur in einem sauberen, ordentlichen Anzug, im Feldanzug, im Dienstanzug oder in Zivilbekleidung aufgesucht werden. Sportbekleidung in jeder Form ist nicht gestattet.
6. Zutritt haben alle Unteroffiziere und zivile Mitarbeiter/Angestellte in vergleichbarer Dienststellung und Offiziersanwärter vom Fahnenjunker bis zum Oberfähnrich.
7. Das Mitbringen von Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
8. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
9. Der Verzehr ist grundsätzlich bar zu bezahlen kann aber auch ab einer Verzehrsumme von 10,00 Euro mit EC oder Kreditkarte bezahlt werden.
10. Die Öffnungszeiten des Heimes sind am Aushang ersichtlich. Sie sind bindend.
11. Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt.
12. Das Betreten der Küchen- und Verwaltungsräume, sowie der Aufenthalt hinter der Theke ist nur dem Heimpersonal und dem Vorstand gestattet.
13. Der Vorstand und in dessen Auftrag der Geschäftsführer, der Heimfeldwebel und der Verpflegungsfeldwebel sind Träger des Hausrechtes.
14. Die Aufsicht über das Heim führt der Kasernenkommandant.
Alle Mitglieder der UHG sind aufgefordert, sich für die Einhaltung der Heimordnung mitverantwortlich zu fühlen.
Der Vorstand.
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